Aufsichtsinstrumente
Arbeitsinstrument für die interne Aufsicht, Qualitätsanforderungen gemäss Weisungen des Departementes für Finanzen und Soziales betreffend die Bewilligung und den Betrieb von Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen (Pflegeheime), gültig ab 1. August 2024 (Weisungen DFS Pflegeheime)
Der zweite Teil der aktuellen Weisungen für Pflegeheime steht den Institutionen aufgeteilt nach Kapitel als Arbeitsinstrument zur Verfügung.
2. QMS Kerndienstleitungen Pflege, Betreuung, Pension
3. QMS Angebote stationäre und ambulante Langzeitpflege
4. QMS Führungsorgane und Finanzen
Anhang 1 QMS Berufsgruppen Pflege und Betreuung