Spitalversorgung
Der Kanton sorgt für die ausreichende medizinische Versorgung der Thurgauer Wohnbevölkerung. Dazu gehört, dass ein angemessenes Angebot an Spitälern für eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und wirtschaftliche Versorgung in der Akutmedizin, Rehabilitation und Psychiatrie zur Verfügung steht.
Der Kanton plant und koordiniert die bedarfsgerechte Versorgung und übt die Aufsicht über die Spitäler aus. Auf Basis der Versorgungs- und Strukturplanung erstellt er die Spitallisten und vergibt Leistungsaufträge an die Thurgauer Listenspitäler. Leistungsaufträge werden auf Anfrage an Interessierten, die ihre Identität bekannt geben, elektronisch zugestellt. Für die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen an die Listenspitäler vgl. Spitallisten. Die Spitallisten werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Spitäler als Einrichtungen des Gesundheitswesens benötigen zum Betrieb eine Bewilligung des Departementes für Finanzen und Soziales. Zur Erteilung der Bewilligung müssen die gesundheitspolizeilichen Anforderungen erfüllt sein.