Schwangerschaftsabbruch
Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche (gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Periode) ist der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz straffrei.
Informationen für Schwangere
Die Schwangere muss für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch
- eine Notlage geltend machen
- ein schriftliches Gesuch stellen
- den Schwangerschaftsabbruch von einer zugelassenen Frauenärztin bzw. Frauenarzt durchführen lassen
Leitfaden Schwangerschaftsabbruch
2024.09_Verzeichnis_Stellen_Straffreier_Schwangerschaftsabbruch_KT_TG.pdf
Informationen für Frauenärztin / Frauenarzt
Die Frauenärztin oder der Frauenarzt muss vor dem Eingriff
- die schwangere Frau in einem persönlichen Gespräch beraten
- sie über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs informieren
- der Schwangeren gegen Unterschrift einen Leitfaden mit Verzeichnis kostenloser Beratungsstellen aushändigen
Richtlinien für den straflosen Schwangerschaftsabbruch
Formular A Schwangerschaftsabbruch bei Notlage
Formular B Bestätigung der Beratung schwangerer Frauen unter 16 Jahren
Bewilligungsgesuch Strafloser Schwangerschaftsabbruch im Kanton Thurgau für Ärzte und Ärztinnen