Pharmazeutischer Dienst
Die Kantonsapothekerin vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittelbereich. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Gesetze:
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
- Kantonale Gesundheitsgesetze und Heilmittelverordnung
Die Kantonsapothekerin ist zuständig für:
- Bewilligungen zur Berufsausübung und Überwachung der Tätigkeit für Apotheker und Apothekerinnen, Drogisten und Drogistinnen
- Betriebsbewilligungen für öffentliche Apotheken, ärztliche Privatapotheken, Privatapotheken von Institutionen, Spitalapotheken und Drogerien
- Koordination und Erteilung der Inspektionsaufträge für Betriebe mit einer Swissmedic-Bewilligung
- erteilt Bewilligungen für Substitutionsbehandlungen gemäss Betäubungsmittelgesetz
Alle Unterlagen bezüglich Bewilligungen inkl. Unbedenklichkeitserklärung (Letter of Good Standing) sind unter Bewilligungen (Medizinalberufe universitär, Medizinalberufe nichtuniversitär, Betriebe, Institutionen und Organisationen) zu finden.
- Heilmittelkontrolle
- Betäubungsmittelkontrolle
- Regelmässige Inspektion der bewilligten Apotheken, Drogerien, ärztlichen Privatapotheken, Blutbanken, Spitalapotheken, Privatapotheken in Kliniken und Heimen
- Inspektion der medizinischen Aufbereitung in Arzt- und Zahnarztpraxen
- Beratung des Departements für Finanzen und Soziales bei allen Fragen im Zusammenhang mit Heilmitteln