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Schwangerschaftsabbruch

Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche (gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Periode) ist der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz straffrei.

Informationen für Schwangere

Die Schwangere muss für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch

Leitfaden Schwangerschaftsabbruch

Informationen für Frauenärztin / Frauenarzt

Die Frauenärztin oder der Frauenarzt muss vor dem Eingriff

Richtlinien für den straflosen Schwangerschaftsabbruch

Formular A Schwangerschaftsabbruch bei Notlage

Formular B Bestätigung der Beratung schwangerer Frauen unter 16 Jahren

Bewilligungsgesuch Strafloser Schwangerschaftsabbruch im Kanton Thurgau für Ärzte und Ärztinnen 

2024.01_Verzeichnis_Stellen_Straffreier_Schwangerschaftsabbruch_KT_TG.pdf [pdf, 172 KB]