Schulärztlicher Dienst
Für den Schulärztlichen Dienst sind administrativ die Schulgemeinden zuständig, die fachliche Aufsicht erfolgt durch den Kantonsärztlichen Dienst.
- Voraussetzung für die Beauftragung als Schulärztin oder Schularzt durch die Schulbehörde ist eine Bewilligung zur Berufsausübung als Ärztin oder Arzt.
- Für den Kanton Thurgau gelten die Richtlinien des Departements für Erziehung und Kultur über die schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung.
- Die schulärztlichen Untersuchungs- sowie Kontrollkarten können über den Onlineshop der BLDZ bestellt werden.
- Schulärztliche Untersuchungskarte (Ansicht)
- Kontrollkarte (Ansicht)
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Mustervereinbarung Schulärztin / Schularzt, Musterbrief und Leitfaden siehe Mitgliederbereich Ärztegesellschaft Thurgau
Weitere Informationen
- Amt für Volksschule: Schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung
- Guidelines:
Empfehlungen für den (vor)schulischen Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten und Parasitosen (Stand Mai 2020)
Impfausweise
Die Informationen über die in der Schweiz empfohlenen Impfungen sind im Schweizerischen Impfplan des BAG enthalten.
Der Schweizer Impfausweis kann über das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bestellt werden.
Internationale Impfausweise können über die World Health Organization (WHO) bestellt werden.
- Englisch/Französisch: International Certificate of Vaccination
- Englisch/Französisch/Arabisch: International Certificate of Vaccination
- PDF Englisch/Französisch zum Herunterladen
Kopfläuse
Die Kopfläuse sind knapp 3 Millimeter gross und heften sich an die Haare der Kopfhaut. Am Haaransatz legen sie ihre Eier (sogenannte Nissen) ab. Sie verursachen einen starken Juckreiz der Kopfhaut.
Wichtig zu wissen
- Kopfläuse sind harmlos und weltweit verbreitet.
- Die Übertragung erfolgt in der Regel von Kopf zu Kopf, selten auch durch unbelebte Gegenstände (Mützen, Schals, Kopfkissen).
- Das Auftreten von Kopfläusen ist entgegen der weitverbreiteten Meinung nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Tägliches Haarewaschen schützt nicht vor einem Befall.
- Ein Befall darf nicht verheimlicht werden. Nur durch gute Zusammenarbeit gelingt es, Läuse wirksam zu bekämpfen.
Weitere Informationen
- www.lausinfo.ch
- Guidelines Kopfläuse (Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie)