Zahnärztin, Zahnarzt
Berufsausübungsbewilligung
Der Kantonszahnarzt ist zuständig für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen als Zahnärztin oder Zahnarzt.
Nachfolgend sind die Gesuchsformulare für die unterschiedlichen Bewilligungen zu finden:
Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung
Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt in eigener fachlicher Verantwortung
Berufsausübungsbewilligung unter fachlicher Aufsicht
Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt unter fachlicher Aufsicht
Berufsausübungsbewilligung nach Vollendung des 70. Altersjahres
Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt nach Vollendung des 70. Altersjahres
Privatapotheke mit einem auf die Zahnmedizin eingeschränkten Sortiment
Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener fachlicher Verantwortung können im Kanton Thurgau die Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke mit einem auf die Zahmedizin eingeschränkten Sortiment beantragen, welche zur Selbstdispensation an einem bestimmten Standort berechtigt. Das Gesuch zur Führung einer Privatapotheke mit einem auf die Zahnmedizin eingeschränkten Sortiment ist direkt an die Kantonsapothekerin einzureichen.
Aufbewahrung und Herausgabe von Patientenakten
Nach Aufgabe der Praxistätigkeit sind die Krankengeschichten (Patientenakten) während mindestens 20 Jahren nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Die Aufgabe der Praxistätigkeit entbindet nicht von dieser Pflicht. Nach der Praxisaufgabe können die Patientenakten entweder privat, unter Berücksichtigung der Schweige- und Sorgfaltspflicht, gelagert oder die Aufbewahrung an einen Dritten delegiert werden.