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Zahnärztin, Zahnarzt

Berufsausübungsbewilligung

Der Kantonszahnarzt ist zuständig für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen als Zahnärztin oder Zahnarzt.

Nachfolgend sind die Gesuchsformulare für die unterschiedlichen Bewilligungen zu finden:

Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt in eigener fachlicher Verantwortung

Berufsausübungsbewilligung unter fachlicher Aufsicht

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt unter fachlicher Aufsicht

Berufsausübungsbewilligung nach Vollendung des 70. Altersjahres

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt nach Vollendung des 70. Altersjahres

Berufsausübungsbewilligung nach Vollendung des 73. Altersjahres

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Zahnärztin oder Zahnarzt nach Vollendung des 73. Altersjahres

Meldebestätigung 90-Tage-Dienstleister

Meldebestätigung 90-Tage-Dienstleister

Privatapotheke mit einem auf die Zahnmedizin eingeschränkten Sortiment

Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener fachlicher Verantwortung können im Kanton Thurgau die Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke mit einem auf die Zahmedizin eingeschränkten Sortiment beantragen, welche zur Selbstdispensation an einem bestimmten Standort berechtigt. Das Gesuch zur Führung einer Privatapotheke mit einem auf die Zahnmedizin eingeschränkten Sortiment ist direkt an die Kantonsapothekerin einzureichen.

Aufbewahrung und Herausgabe von Patientenakten

Nach Aufgabe der Praxistätigkeit sind die Krankengeschichten (Patientenakten) während mindestens 20 Jahren nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Die Aufgabe der Praxistätigkeit entbindet nicht von dieser Pflicht. Nach der Praxisaufgabe können die Patientenakten entweder privat, unter Berücksichtigung der Schweige- und Sorgfaltspflicht, gelagert oder die Aufbewahrung an einen Dritten delegiert werden.