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Infektionskrankheiten

Die Infektionsepidemiologie beschäftigt sich mit den Ursachen, Folgen und der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen in Populationen.

Der Kantonsärztliche Dienst

Meldepflichtige Krankheiten

Der Kantonsärztliche Dienst vollzieht die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung im Bereich der meldepflichtigen Erkrankungen.

  • Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet dem Kantonsärztlichen Dienst übertragbare Krankheiten zu melden: Formular für meldepflichtige übertragbare Krankheiten
  • Der Kantonsärztliche Dienst leitet die Meldungen an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter.
  • Er koordiniert und überwacht bei Bedarf weitere Abklärungen und Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Weiterführende Informationen

Im Informationsblatt über Dusch-Anlagen des Kantonalen Labors finden sich Informationen über Legionellen:

HPV-Impfprogramm

Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitet und hochansteckend. Die HPV-Impfung bietet einen wirksamen Schutz vor einer Ansteckung und vor möglichen Folgeerkrankungen.

Wenn die Impfung im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogrammes gemacht wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für 11- bis 26-jährige. 

Informationen für die Impfstellen: 
•    Eine Impfbewilligung erhalten alle Ärztinnen und Ärzte mit selbständiger Berufsausübungsbewilligung im Kanton Thurgau, welche die Vereinbarung Impfärzte unterzeichnet haben. 
•    Das Amt für Gesundheit führt eine Liste der Impfärzte.
•    Der HPV-Impfstoff muss mittels Bestellformular bei der Hersteller-Firma bestellt werden. Es werden nur Bestellungen mit diesem Formular oder online-Bestellungen akzeptiert.
•    Der Impfstoff wird der Ärztin oder dem Arzt direkt geliefert.
•    Die durchgeführten Impfungen sind monatlich auf dem dafür vorgesehenen Meldeformular zu erfassen und dem Amt für Gesundheit quartalsweise mitzuteilen.
•    Die Ärztinnen und Ärzte melden jeweils per Ende Jahr den Bestand.
•    Abgelaufene oder anderweitig nicht mehr brauchbare Impfstoffdosen werden durch das Amt für Gesundheit der Ärztin, dem Arzt verrechnet. 

Weitere Informationen
•    Informationen des BAG zu HPV
•    Flyer HPV Impfung
•    FAQ zur Einführung von Gardasil zur Impfung gegen HPV
 

Impfungen

Alles über Impfungen

Informationen zu Impfschäden sind hier zu finden

Masern

Masernviren gehören zu den hochansteckenden Infektionskrankheiten, welche von Person zu Person durch Tröpfchen verbreitet werden. Sie können beim Erwachsenen schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen auslösen. Bereits bevor die ersten Symptome auftreten, sind infizierte Personen ansteckend. Die Impfung ist die einzige mögliche Präventionsmassnahme und schützt wirksam vor einer schweren Erkrankung. Sie schützen sich damit selbst vor einer Ansteckung, aber auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: zum Beispiel Säuglinge, Schwangere oder Menschen, die eine Transplantation hinter sich haben.

Masern gehört zu den übertragbaren Krankheiten, welche der Meldepflicht ans Bundesamt für Gesundheit (BAG) untersteht. Das entsprechende Meldeformular für die Verdachtsmeldung finden Sie unter der Rubrik "meldepflichtige Krankheiten".

An Masern Erkrankte und Personen, die mit ihnen Kontakt hatten, können unter bestimmten Umständen aus Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden – zum Beispiel aus Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen.

Nach den Richtlinien des BAG gelten die folgenden Regelungen:

  • An Masern erkrankte Personen können bis zu vier Tage nach Beginn des Ausschlags ausgeschlossen werden.
  • Die ungeschützten Kontaktpersonen (zum Beispiel Klassenkameraden eines an Masern erkrankten Kindes) können bis zu 21 Tage ausgeschlossen werden. Als ungeschützt gilt, wer weder mindestens einmal geimpft ist noch sicher die Masern durchgemacht hat.

Weiter führende Informationen zu Masern:

Noroviren

Noroviren sind eine Gruppe von Viren, die „Magen-Darm-Grippe“ verursacht. Oft setzt die Erkrankung sehr plötzlich ein, mit explosionsartigem Erbrechen und Durchfall. Üblicherweise dauert die Erkrankung nur 1 – 2 Tage und klingt dann wieder ab. Sie verläuft in der Regel gutartig, aber manchmal heftig.

  • Einzelne Erkrankungen sind nicht meldepflichtig.
  • Hingegen sind Häufungen von Norovirus-Erkrankungen an den Kantonsärztlichen Dienst zu melden, wie sie beispielsweise in Institutionen oder Lager vorkommen: Formular für meldepflichtige übertragbare Krankheiten

Weitere Informationen

Multiresistente Keime / MRSA

MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) ist eine durch den breiten Einsatz von Antibiotika seit den 1960er Jahren zunehmend auftretende resistente Staphylokokkenart.

Empfehlung im Umgang mit Patientinnen und Patienten mit MRSA

Tuberkulose

Die Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die meist die Lunge befällt. Übertragen werden die Krankheitserreger fast ausschliesslich durch Tröpfcheninfektion über die Atemluft. Tuberkulose ist in der Schweiz selten geworden: Rund 500 Personen erkranken jährlich daran.

  • Das Kompetenzzentrum Tuberkulose der Lungenliga Schweiz bündelt für Fachpersonen das Wissen rund um Tuberkulose.
  • Handbuch Tuberkulose des Kompetenzzentrums
  • Die notwendigen Umgebungsuntersuchungen bei aufgetretener Tuberkulose werden im Auftrag des Kantonsärztlichen Dienstes durch die Lungenliga Thurgau durchgeführt und koordiniert.

Infektionskontrolle Asylbereich / Gesundheitsversorgung

Das Bundesamt für Gesundheit macht nach Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration und den Kantonen Empfehlungen zur Verhütung von übertragbaren Krankheiten im Asylbereich.

Die aktuellen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Infektionskontrolle für Asylsuchende

Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende finden Sie unter:
Gesundheitsversorgung für Asylsuchende

Zecken

Zecken können mehrere Krankheiten übertragen:

  • Borreliose
  • FSME (FrühsommerMenigoenzephalitis)
  • Alongshan-Virus

Als bakterielle Erkrankung kann die Borreliose mit Antibiotika behandelt werden und gegen das FSME-Virus existiert seit vielen Jahren eine hochwirksame Impfung. Kürzlich wurde in der Schweiz bei Zecken nun das Alongshan-Virus (ALSV) nachgewiesen. Es verursacht kaum von der FSME unterscheidbare, grippeähnliche Symptome und Kopfschmerzen. Bis jetzt gibt es bei Menschen weder eine sichere Diagnosestellung, noch eine spezifische Behandlung oder Impfung. Für sämtliche von Zecken übertragene Krankheiten gelten dieselben Verhütungsmassnahmen:

  • Orte mit Zecken meiden
  • Körperbedeckende Kleidung tragen
  • Zeckenschutzmittel verwenden
  • Körper und Kleider nach Zecken absuchen
  • Nach Zeckenstich: Zecke rasch entfernen. Zecke direkt über der Haut mit Pinzette oder Zeckenzange (notfalls mit den Fingernägeln) fassen und senkrecht herausziehen.

Links
Zeckenübertragene Krankheiten – Lagebericht Schweiz (admin.ch)
Suva.ch
Schweizerische Ärztezeitung

Mpox (früher Affenpocken)

Mpox ist eine Krankheit, die durch das Affenpockenvirus (MPXV) verursacht wird. 5 bis 21 Tage nach der Infektion können grippeähnliche Symptome und ein (wind)pockenähnlicher Hautausschlag häufig an Gesicht, Handflächen und Fusssohlen auftreten. Seltener sind Hautveränderungen im Intimbereich. Der Ausschlag kann starke Schmerzen verursachen, verschwindet aber ohne spezielle Behandlung innert 2-4 Wochen folgenlos. Bei schweren Verläufen kann eine medikamentöse Behandlung in Absprache mit einem Spezialisten diskutiert werden. Zur Übertragung der Krankheit kommt es vor allem durch Kontakt mit den Hautveränderungen und mit Körpersekreten. Ansteckend ist man vom Beginn der Symptome bis zum Verschwinden der Hautveränderungen.

Für bestimmte Risikogruppen kann eine Impfung Sinn machen. Eine Beratung und Impfung ist durch die Infektiologie auf Voranmeldung in den Kantonsspitälern Frauenfeld und Münsterlingen möglich.

Links
Bundesamt für Gesundheit Überblick Mpox
Mpox Impfung Infektiologie Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen