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Spitexorganisationen

Betriebsbewilligung

Das Ressort Alter, Pflege und Betreuung ist zuständig für die Bewilligungen von Spitexorganisationen.

Organisationen, die ambulante Pflege sowie Hilfe und Betreuung zu Hause anbieten, benötigen eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Betriebsbewilligung sind in Anhang 2 der Weisungen für die Bewilligung und den Betrieb von Spitexorganisationen festgehalten.

Sämtliche Spitexorganisationen mit einer kantonalen Betriebsbewilligung sind im
 Verzeichnis der Spitexorganisationen des Kantons Thurgau aufgeführt. 

Neue, Erneuerung und Änderung der Betriebsbewilligung

Bei Änderungen der Betriebsbewilligung ist per Post Meldung zu erstatten und ein Gesuch um Änderung der Betriebsbewilligung resp. der Zusatzbewilligung einzureichen. Für die korrekte und vollständige Meldung stehen verschiedene Gesuchs- und Meldeformulare zur Verfügung. Sämtliche Dokumente und Unterlagen sind ohne Verwendung von Büroklammern, Bostitch oder Eckenklammern einzureichen. 

Neue Betriebsbewilligung, kant. Leistungsauftrag, Zulassung OKP, Spitexorganisation

Erneuerung der Betriebsbewilligung, kant. Leistungsauftrag, Zulassung OKP, Spitexorganisation

Trägerschaft

Betriebsleitung

Bereichsleitung Pflege

Bereichsleitung Hilfe zu Hause

Betriebsleitung und Bereichsleitung Pflege durch dieselbe Person

Bereichsleitung Pflege und Hilfe zu Hause durch dieselbe Person

Stellvertretungen (Stv.)

Akut- und Übergangspflege 

Gesuchsformular Akut- und Übergangspflege Spitexorganisationen

Name der Spitexorganisation und Adresse

Das Gesuch um eine Namens- und/oder Adressänderung bekannt zu geben, ist per Post einzureichen. 

Angebot

Das Gesuch für eine Angebotsänderung ist per Post einzureichen. 

Tätigkeitsgebiet

Das Gesuch um eine Änderung des Tätigkeitsgebietes bekannt zu geben, ist per Post einzureichen.