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Suchtprävention

Suchtmittel- und Verhaltensabhängigkeiten sowie die daraus resultierenden Folgen verursachen grosses individuelles Leid, gesamtgesellschaftliche Belastungen und hohe Kosten. Die am meisten verbreiteten Suchtmittel sind nach wie vor Alkohol und Tabak, gefolgt von den illegalen Drogen. Aber auch Verhaltensabhängigkeiten wie die Online- oder Glückspielsucht müssen beachtet werden.

Die durch den Kanton Thurgau initiierten und geförderten Präventionsmassnahmen haben zum Ziel, den Suchteinstieg zu verhindern, eine Suchtentwicklung so früh wie möglich zu unterbrechen und Probleme im Zusammenhang mit einer Chronifizierung abzuschwächen. Einerseits werden dazu Massnahmen umgesetzt, die sensibilisieren und gesundheitsbewusste Entscheidungen und Verhaltensweisen fördern, andererseits braucht es für eine nachhaltige Veränderung auch strukturelle Rahmenbedingungen, die Problemen im Zusammenhang mit Sucht vorbeugen.

Früherkennung und Frühintervention

Die gesundheitspolitische Agenda Gesundheit 2020 des Bundesrats sieht vor, die Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung zu intensivieren. Im Bereich Sucht wird eine Verbesserung der Prävention, der Früherkennung und der Bekämpfung von Suchtkrankheiten beabsichtigt. Auch in der Nationalen Strategie Sucht, welche seit 2017 vorliegt, wird im Handlungsfeld "Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung" die "Stärkung der Früherkennung und Frühintervention bei Suchtgefährdung" als strategisches Ziel genannt. Auf Anregung des Bundesamtes für Gesundheit BAG befasste sich eine Expertengruppe damit, die Definition von Früherkennung und Frühintervention (F+F) zu klären und zu harmonisieren. Die F+F-Projekte und Massnahmen im Kanton Thurgau basieren auf dieser Definition und den darin beschriebenen zentralen Aspekten.

Um diese Stossrichtung auf kantonaler Ebene aufzunehmen, gibt es im Kantonalen Programm "Gesundheitsförderung und Prävention 2021-24" einen Schwerpunkt "Früherkennung und Frühintervention". Im Rahmen dieses Schwerpunktes sind entsprechende Massnahmen mit der Spitex, den Hausärzten, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen vorgesehen.

In Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Münsterlingen wird zudem ein Konzept "Früherkennung und Frühintervention in Bezug auf gesundheitsschädigenden Alkoholkonsum" erarbeitet. Kernelemente sind ein Alkoholscreening bei stationären Patienten und Patientinnen sowie das Definieren weiterer Schritte (u.a. Kurzintervention), falls sich im Rahmen des Screenings bei einem Patienten bzw. bei einer Patientin ein gesundheitsschädigendes Alkoholkonsummuster zeigt.

Gesuche Alkoholzehntel / Spielsuchtfonds

Die vom Bund erhobene Steuer auf Spirituosen und Glückspiele kann für die Prävention und Behandlung der verschiedenen Suchtformen sowie für Forschung und Weiterbildung eingesetzt werden.

  • Der sogenannte Alkoholzehntel wird für die Prävention und Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet.
  • Gelder aus dem Spielsuchtfonds werden für die Prävention und Bekämpfung der Glücksspielsucht eingesetzt (weitere Informationen sind im Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht zu finden).

Für Projekte und Angebote im Bereich der Prävention und Behandlung sowie Forschung und Weiterbildung von Suchtmittelmissbrauch und Glücksspielsucht können Gesuche für Betriebs- oder Projektbeiträge beim Amt für Gesundheit eingereicht werden.

Formulare zum Gesuchsantrag

a) Projektbeitrag

b) Betriebsbeitrag

Jugendschutz / Alkoholprävention

Alkohol ist bei Jugendlichen die am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz. Neben Präventionsmassnahmen, die sich direkt an Jugendliche und ihre Bezugspersonen richten, sind wirksame Jugendschutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen Alkohol- und Tabakkonsum schützen, zentral.

Auf der kantonalen Jugendschutzwebsite sind Informationen rund ums Thema Jugenschutz aufgeführt. Die Website richtet sich primär an Festveranstalter, Gastgewerbe und Detailhandel sowie Gemeinden, aber auch an weitere Interessierte.

Die Perspektive Thurgau setzt im Auftrag der Gemeinden und des Kantons Thurgau Projekte und Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung bei Jugendlichen sowie zur Alkoholprävention um.

Passivrauchschutz

Als Handreichung für die Gemeinden wurde im Rahmen des Kantonalen Tabakpräventionprogramms die Broschüre "Fragen und Antworten zum Passivrauchschutz" erstellt. Sie enthält Informationen zu

  • Welches sind die gesetzliche Grundlagen?
  • Wo gilt das Rauchverbot?
  • Was für Bestimmungen gelten für Raucherräume und -lokalen?
  • Wer ist für den Vollzug zuständig?

Projekte im Bereich der Suchthilfe

Grundlagen für die Steuerung im Bereich der Suchthilfe
Das Suchthilfesystem mit seinen verschiedenen Angeboten, Akteuren und deren Aktivitäten bildet traditionell ein heterogenes Feld mit komplexen Strukturen: Organisation, Leistungserbringung sowie auch Finanzierung sind kantonal unterschiedlich geregelt. Gleichzeitig befindet sich das Suchthilfesystem im Wandel, die Angebote der Intstitutionen entwickeln sich weiter. Die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen (KKBS) hat sich intensiv mit dieser Thematik befasst, mit dem Ziel, die Steuerung der Angebote auch aus kantonsübergreifender Perspektive zu betrachten. Der Bericht dazu portraitiert die Angebote und Steuerung der Suchthilfe im Kanton Thurgau mit dem Fokus auf die Bereiche "Therapie, Beratung und Wohnen".

Bericht "Angebote und Steuerung der Suchthilfe im Kanton Thurgau mit Fokus auf «Therapie, Beratung und Wohnen»"

Weitere Kantonsportraits sind auf der Website der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu finden.

Finanzierung und Organisation der stationären Suchthilfe im Kanton Thurgau – Situation, Handlungsbedarf und Handlungsoptionen
Das Amt für Gesundheit hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS beauftragt, die bestehenden Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen im Bereich der stationären Suchthilfe im Kanton Thurgau mit Blick auf ökonomische Anreizwirkungen zu analysieren. Auf Basis dieser Analyse wurden der Handlungsbedarf identifiziert und mögliche Handlungsoptionen diskutiert.

Studie "Finanzierung und Organisation der stationären Suchthilfe im Kanton TG"

Spielsuchtprävention

Zur Verhinderung oder Reduktion von Problemen in Zusammenhang mit Glücksspielen wird in Kooperation mit 17 Kantonen und dem Fürstentum Lichtenstein das interkantonale Geldspielsuchtpräventions-Programm "Spielen ohne Sucht" angeboten. Es wurde ein Informationsflyer zum Schutz vor exzessivem Geldspiel entwickelt, welcher Anbietende von Pokerturnieren zur Verfügung stellen sollen.

Die Webseite SOS-Spielsucht bietet Informationen rund um das Thema Glücksspielsucht und kostenlose und anonyme Beratung per Telefon und Online.

Auch die Suchtberatung der Perspektive Thurgau berät Spielsüchtige in den regionalen Suchtberatungsstellen.

Der Jahresbericht und die Statistiken der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) sind hier zu finden.

Suchtberatung

Der Kanton Thurgau unterhält mit dem Gemeindezweckverband für Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung eine Leistungsvereinbarung für Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung, welche durch die Perspektive Thurgau erbracht werden. Im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung werden der Thurgauer Bevölkerung kostenlose Suchtberatungen angeboten.

Der Kanton Thurgau hat ebenfalls eine Leistungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz Schaffhausen-Thurgau abgeschlossen. Das Blaue Kreuz bietet kostenlose Beratungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Abhängigkeitsproblemen an. 

Tabakpräventionsprogramm

Die Tabakprävention im Kanton Thurgau hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen in ihrer Gesundheits- und Lebenskompetenz zu stärken, über die Risiken von Tabak zu informieren und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zu initiieren. Damit soll der Einstieg, insbesondere von Jugendlichen, in den Tabakkonsum verhindert, der Ausstieg unterstützt und Suchterkrankungen sowie vorzeitige Todesfälle verhindert werden.

Dazu setzt der Kanton Thurgau mit finanzieller Unterstützung des Tabakpräventionsfonds ein Tabakpräventionsprogramm um. Damit werden die Aktivitäten der Tabakprävention gebündelt und koordiniert sowie die Vernetzung unter den verschiedenen Akteuren gefördert.

Folgende Angebote und Projekte sind Teil des Tabakpräventionsprogramms:

Testkäufe Alkohol und Tabakprodukte (inkl. E-Zigaretten)

Testkäufe für Alkohol und Tabakprodukte sind Bestandteil des Jugendschutzes. Das Amt für Gesundheit leistet einen Finanzierungsbeitrag an die Gemeinden, die Testkäufe durchführen.

Gemeinden, die Testkäufe durchführen lassen wollen, können bis Ende April des jeweiligen Jahres beim Amt für Gesundheit ein Gesuch für die Teilfinanzierung von Testkäufen einreichen. Das detaillierte Vorgehen ist im aktualisierten Leitfaden Testkäufe Alkohol und Tabakprodukte (inkl. E-Zigaretten) für die Gemeinden beschrieben.

Unterlagen und Links für die Gemeinden

Auf der kantonalen Jugendschutzwebsite sind weitere Informationen rund ums Thema Jugendschutz aufgeführt.

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