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Heilmittelkontrolle

Die Kantonsapothekerin vollzieht das Heilmittelgesetz im Bereich der Humanmedizin.
Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst Arzneimittel, Betäubungsmittel, Medizinprodukte, Blutpräparate sowie klinische Versuche.

Öffentliche Apotheken

Apothekerinnen und Apotheker, welche eine öffentliche Apotheke leiten, haben die Pflicht, allfällige Abwesenheiten sowie die dafür erforderlichen Stellvertretungen der Kantonsapothekerin zu melden.

Öffentliche Apotheken mit einer kantonalen Herstellungsbewilligung haben die Pflicht, nach eigener Formel hergestellte Arzneimittel bei der Kantonsapothekerin anzumelden.

Meldung von Arzneimitteln nach eigener Formel

Merkblatt Meldung von Arzneimitteln nach eigener Formel

Gesuch Impfen in öffentlichen Apotheken

Merkblatt Impfen in öffentlichen Apotheken

Drogerien

Drogerien mit einer kantonalen Herstellungsbewilligung haben die Pflicht, nach eigener Formel hergestellte Arzneimittel bei der Kantonsapothekerin anzumelden.

Meldung von Arzneimitteln nach eigener Formel

Merkblatt Meldung von Arzneimitteln nach eigener Formel

Meldeformular zur Einfuhr nicht zugelassener verwendungsfertiger Arzneimittel

Meldeformular Einfuhr nicht zugelassener verwendungsfertiger Arzneimittel, Kantone Thurgau und Schaffhausen

Minimalanforderungen an die Verschreibung von Humanarzneimitteln

Minimalanforderungen an die Verschreibung von Humanarzneimitteln

Medizinische Abfälle entsorgen

Medizinische Abfälle richtig entsorgen

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/abfall/publikationen-studien/publikationen/entsorgung-von-medizinischen-abfaellen.html

Arzneimitteldepot Hebammen

Der Kanton Thurgau bestimmt aufgrund von Art. 52 Abs. 3 der Verordnung über die Arzneimittel (VAM, SR 812.212.21) die in nachfolgender Liste  aufgeführten Arzneimittel für die Anwendung durch diplomierte Hebammen. Voraussetzung ist eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung als Hebamme.

Arzneimittelliste Hebamme Kanton Thurgau

Arzneimittelliste Hebamme Kanton Schaffhausen

Kosmetik - rechtliche Grundlagen

Das Merkblatt richtet sich an Kosmetikerinnen und Kosmetiker, an Kosmetikstudios sowie an Ärztinnen und Ärzte. Es soll die rechtlichen Vorgaben und Grenzen von gewerbsmässigen kosmetischen Behandlungen durch Kosmetikerinnen und Kosmetiker aufzeigen.

Merkblatt Kosmetik - rechtliche Grundlagen