Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Pharmazeutischer Dienst

Die Kantonsapothekerin vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittelbereich. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Gesetze:

Die Kantonsapothekerin ist zuständig für:

Alle Unterlagen bezüglich Bewilligungen inkl. Unbedenklichkeitserklärung (Letter of Good Standing) sind unter Bewilligungen (Medizinalberufe universitär, Medizinalberufe nichtuniversitär, Betriebe, Institutionen und Organisationen) zu finden.

open positions