Pflegefinanzierung
Die ambulante Pflege wird aus drei Quellen finanziert:
- Beitrag der Krankenversicherer
- Restkosten durch die Wohngemeinde
- Eigenanteil der Klientin resp. des Klienten (10 % der verrechneten Kosten für Pflegeleistungen, höchstens aber die nach Abzug des Beitrags der Krankenversicherer verbleibenden Kosten, Höchstbetrag pro Tag Fr. 15.35)
Gesamtschweizerische Administrativverträge zwischen den verschiedenen Leistungserbringern und den Krankenversicherern regeln die administrativen Abläufe. Zusätzlich wird das Vorgehen in der Qualitätssicherung, die Definition des Leistungsbereichs sowie die Regelung der Vergütung von Nebenleistungen vereinbart.
Die Kosten der Akut- und Übergangspflege (AÜP) werden aus zwei Quellen finanziert:
- Anteil Krankenversicherer (45 %)
- Anteil Kanton (55 %)
Die Leistungen der AÜP werden zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversichern in kantonalen Tarifverträgen vereinbart.