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Pflegefachfrau, Pflegefachmann

Berufsausübungsbewilligung

Die Kantonsärztin ist zuständig für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Nachfolgend sind die Gesuchsformulare für die unterschiedlichen Bewilligungen zu finden:

Gesuchsformular Pflegefachfrau und Pflegefachmann in eigener fachlicher Verantwortung

Gesuchsformular Pflegefachfrau und Pflegefachmann Bereichsleitung Pflege

Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in eigener fachlicher Verantwortung

Pflege zu Hause kann im Kanton Thurgau auch von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern mit einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung des Kantons angeboten werden. Welche Pflegeleistungen bewilligungspflichtig sind, finden Sie auf Seite 8 der nachfolgenden Broschüre:
Broschüre Betreuung oder Pflege von Angehörigen zuhause - durch Drittpersonen

Ein Überblick über die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit einer Berufsausübungsbewilligung im Kanton Thurgau kann der beim Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) eingeholt werden:
Internetseite SBK

Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause

Die ambulanten Pflegekosten werden aus drei Quellen finanziert. Der Anteil der Krankenversicherer ist in der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung; KLV; SR 832.112.31) festgelegt. Der Eigenanteil der Klientin resp. des Klienten ist im Krankenversicherungsgesetz (TG KVG; RB 832.1) festgesetzt. Die Restkosten sind von der Gemeinde direkt an die zugelassene Pflegefachfrau resp. den Pflegefachmann zu erstatten (vgl. Verband Thurgauer Gemeinden).