Covid-Zertifikat Kanton Thurgau
Der Betrieb des Schweizer Covid-Zertifikat-Systems zur Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wird am 1. September 2023 eingestellt.
- Die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikate sowie das WebUI zur Ausstellung von Covid-Zertifikaten werden ab dem 1. September abgestellt. Dann können keine Covid-Zertifikate für eine Impfung, eine Genesung oder einen Test mehr ausgestellt werden. Auch bereits ausgestellte Zertifikate können ab dem 1. September 2023 nicht ersetzt bzw. erneut ausgestellt werden (z. B. aufgrund eines Verlusts des Zertifikats).
- Beide Apps werden ab dem 1. September 2023 nicht mehr in den App Stores verfügbar sein.
- Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate können bei Bedarf weiterhin für den Reiseverkehr benutzt werden, solange sie den Einreiseregeln des Ziellandes entsprechen und ihr QR-Code technisch noch nicht abgelaufen ist. Der QR-Code jedes Covid-Zertifikats ist technisch zwei Jahre gültig.
Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat.
Informationen des Bundes
Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Covid-Zertifikat für in der Schweiz geimpfte Personen
Wenn Sie vollständig gegen Covid-19 geimpft wurden, sind Sie berechtigt ein Covid-19-Impfzertifikat zu beziehen. Zur Beantragung des Covid-19-Impfzertifikates müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Vollständige Impfung in einem kantonalen Impfzentrum: Wenn Sie in einem kantonalen Impfzentrum geimpft werden, wird Ihnen auf Wunsch nach Ihrer letzten Impfung analog des bisher ausgestellten Impfnachweises direkt ein Covid-Zertifikat ausgestellt.
- Vollständige Impfung in einer Arztpraxis oder Apotheke: Wenn Sie in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke geimpft werden, können Sie Ihr Covid-Zertifikat elektronisch beantragen. Scannen Sie dafür den QR-Code Ihres bereits erhaltenen Impfnachweises mit einem herkömmlichen QR-Code-Leser (nicht in der App des Bundes) und beantragen Sie Ihr Covid-Zertifikat. Eine Anleitung dazu finden sie hier: Wie erhalte ich das Impfzertifikat? – wir-impfen.ch – Hilfe
- Impfung an zwei verschiedenen Orten in der Schweiz: bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus.
Genesenenzertifikat für in der Schweiz getestete Personen
Sind Sie genesen und haben Sie einen in der Schweiz durchgeführten positiven PCR-Test oder einen positiven nasopharyngealen Antigen-Schnelltest? Dann beantragen Sie Ihr Zertifikat unter folgendem Link: https://www.covidcertificate-form.admin.ch. Das Zertifikat wird Ihnen durch den Bund per Post innert 6 Tagen zugestellt.
Covid-Zertifikat für genesene und danach geboosterte Personen
In bestimmten Fällen ist in der Codierung 2/2 eines Zertifikats für eine Covid-Impfung nicht ersichtlich, ob eine Person eine Auffrischimpfung («Booster») erhalten hat oder nicht:
- Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren und darum mit nur einer Dosis eines zugelassenen Impfstoffes die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (unabhängig von der Reihenfolge). Danach haben sie eine Auffrischimpfung erhalten.
- Personen, welche die Grundimmunisierung mit einer einzigen Dosis des Impfstoffs «Janssen» von Johnson & Johnson abgeschlossen haben und anschliessend mit einer Auffrischimpfung geimpft wurden.
Covid-Zertifikat für negativ getestete Personen
- Antigen-Schnelltest: Personen welche sich in einer Arztpraxis oder einer Apotheke mittels Antigen Schnelltests auf Covid testen lassen, erhalten bei negativem Testergebnis das Zertifikat durch die Teststelle. Dessen Laufzeit beträgt 24 Stunden.
- PCR Test: Personen welche sich in einer Arztpraxis oder einer Apotheke mittels PCR Test testen lassen, erhalten bei negativem Testergebnis das Zertifikat vom auswertenden medizinischen Laboratorium. Es wird Ihnen elektronisch zugestellt. Bei einem PCR-Test hat das Zertifikat eine Laufzeit von 72 Stunden.
Der Antrag für ein Zertifikat muss spätestens bei der Probeentnahme erfolgen.
Umwandlung eines ausländischen Nachweises / Conversion of foreign confimration
Beantragen Sie die Umwandlung eines ausländischen Nachweises in ein Schweizer Covid-Zertifikat für Schweizerinnen und Schweizer oder Personen mit einem Schweizer Aufenthaltstitel unter nachfolgendem Link: https://covidcertificate-form.admin.ch/
Geimpft mit Sinovac, Sinopharm, Covaxin oder Convidecia / Vaccinated with Sinovac, Sinopharm, Covaxin or Convidecia
Personen, die mit den Impfstoffen von Sinovac, Sinopharm, Covaxin oder Convidecia geimpft wurden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Schweizer COVID-Zertifikat beantragen. Sie müssen zu einer der bestimmten Personengruppen gehören und dies auch nachweisen können. Welche, finden Sie beim Antrag des Online-Formulars auf unserer Homepage.
APP
Der QR Code kann in die Zertifikats Covid App eingelesen werden: Download Android Download Apple
Kurz-Erklärung zum Covid-Zertifikat: Covid-Zertifikat (admin.ch)
Häufig gestellte Fragen zum Covid-Zertifikat bis zum 31. August 2023
- Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?
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Die Gültigkeit der Zertifikate wird vom BAG bestimmt und kann rückwirkend angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat wenn ich mich impfen lasse?
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Die Covid-19-Zertifikate werden bei Impfungen in den kantonalen Impfzentren direkt nach der Impfung ausgestellt.
Bei Impfungen in den Arztpraxen und in den Apotheken kann das Covid-19-Zertifikat durch Scannen des QR-Codes auf den dort ausgestellten Impfbescheinigungen bezogen werden.
Bei einer Impfung an zwei verschiedenen Orten in der Schweiz füllen Sie bitte das Online-Antragsformular aus. - Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat, wenn ich mich testen lasse?
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Die Zertifikate können direkt nach dem vorliegenden Testresultat vom auswertenden medizinischen Laboratorium ausgestellt und elektronisch zugestellt werden.
Das Zertifikat muss vor der Probeentnahme beantragt werden.
- Wie erhalte ich ein Covid-Zertifikat, wenn ich ein positives Testergebnis habe?
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Das Zertifikat für Genesene kann per Webformular, welches weiter oben auf dieser Website verlinkt ist, beantragt werden. Das Zertifikat wird zentral durch den Bund gedruckt und per Post innerhalb von 6 Tage zugestellt. Die Gültigkeit des Zertifikats beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat. Die Dauer der Gültigkeit können Sie hier nachlesen.
Auf Antrag kann nach einem positiven PCR-Test oder einem positiven nasopharyngealen Antigen-Schnelltest direkt ein Genesenen-Zertifikat ausgestellt werden.
- Ich habe mein Zertifikat verloren, wie erhalten ich ein neues?
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Ihr Covid-Zertifikat wird in keinem zentralen System gespeichert. Es befindet sich ausschliesslich in Ihrem Besitz. Bewahren Sie das Covid-19-Zertifikat auf Papier deshalb sorgfältig auf. Bei Verlust müssen Sie Ihr Covid-19-Zertifikat erneut bei der ausgebenden Stelle anfordern.
- Was kostet das Covid-Zertifikat?
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Das Covid-Zertifikat erhalten Sie kostenlos, jedoch kann bei Neuanforderung nach mehrfachem Verlust gemäss kantonalen Bestimmungen etwas verrechnet werden.
- Wird das Schweizer Covid Zertifikat in der EU anerkannt?
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Das Covid-Zertifikat der Schweiz ist mit dem «EU Digital COVID Certificate» der EU kompatibel. Schweizer Zertifikate werden im Ausland anerkannt und können mit den ausländischen Apps überprüft werden.
Wie das Zertifikat eingesetzt werden kann, entscheiden die einzelnen Staaten. Informieren Sie sich deshalb über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
- Andere Fragen zu einem Covid-Zertifikat?
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Anfragen zum Covid-Zertifikat schicken Sie bitte per Email an covid-zertifikatNULL@tg.ch.