Schulzahnärztlicher Dienst
Für den Schulzahnärztlichen Dienst sind administrativ die Schulgemeinden zuständig, die fachliche Aufsicht erfolgt durch den Kantonszahnärztlichen Dienst.
- Voraussetzung für die Beauftragung als Schulzahnärztin / Schulzahnarzt durch die Schulbehörde ist eine Bewilligung zur Berufsausübung als Zahnärztin oder Zahnarzt.
- Für den Kanton Thurgau gelten die Richtlinien des Departements für Erziehung und Kultur über die schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung.
- Die schulzahnärztlichen Befundblätter sowie die Kontrollkarten können über den Onlineshop der BLDZ bestellt werden.
- Mustervereinbarung Schulzahnärztin/Schulzahnarzt
Weitere Informationen
- Amt für Volksschule: Informationen zum Schulzahnärztlichen Dienst