Schulzahnärztlicher Dienst
Für den Schulzahnärztlichen Dienst sind administrativ die Schulgemeinden zuständig, die fachliche Aufsicht erfolgt durch den Kantonszahnärztlichen Dienst.
- Voraussetzung für die Beauftragung als Schulzahnärztin / Schulzahnarzt durch die Schulbehörde ist eine Bewilligung zur Berufsausübung als Zahnärztin oder Zahnarzt.
- Für den Kanton Thurgau gelten die Richtlinien Richtlinien des Departements für Erziehung und Kultur über die schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung des Departements für Erziehung und Kultur über die schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung
- Die schulzahnärztlichen Befundblätter sowie die Kontrollkarten können über den Onlineshop der BLDZ bestellt werden.
- Mustervereinbarung Schulzahnärztin/Schulzahnarzt
Weitere Informationen
- Amt für Volksschule: Informationen zum Schulzahnärztlichen Dienst