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Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung 2024

In den vergangenen Wochen haben die Thurgauer Gemeinden die Antragsformulare zum Bezug der Prämienverbilligung 2024 an die berechtigten Personen versandt. Gleichzeitig informieren die örtlichen Krankenkassenkontrollstellen sämtliche Haushalte über die Ansätze und die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämienverbilligung. 

Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen. Falls der Antrag nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wird, verfällt der Anspruch. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben, können innert 30 Tagen seit Rechtskraft der definitiven Steuerschlussrechnung 2024 bei der zuständigen Krankenkassenkontrollstelle eine Neubemessung beantragen. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse der bezugsberechtigten Person.  

Aufgrund technischer Schwierigkeiten kommt es beim Versand der Antragsformulare für quellenbesteuerte Personen zu Verzögerungen. Der Versand erfolgt voraussichtlich bis Ende Juli 2024. Wir bitten Sie um Geduld und entschuldigen uns für die Verzögerung.

Quellenbesteuerte Personen, die in der Schweiz gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) obligatorisch grundversichert sind und bis im Herbst keinen Antragsschein erhalten, wenden sich zur Abklärung der Anspruchsberechtigung bis spätestens 31. Dezember 2024 an die Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, bei der sie sich angemeldet haben, respektive ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. In EU-/EFTA-Staaten wohnhafte, nichterwerbstätige Familienangehörige von Niedergelassenen, Grenzgängern, Jahres- oder Kurzaufenthaltern sind ebenfalls zum Bezug einer Prämienverbilligung berechtigt, sofern sie in der Schweiz gemäss KVG obligatorisch versichert sind und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. 

Im Internet ist unter www.gesundheit.tg.ch das Merkblatt „Information zur Prämienverbilligung 2024 im Kanton Thurgau“ zu finden. Ebenfalls stehen die zuständigen Krankenkassenkontrollstellen des Wohn-/Aufenthaltsortes für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.