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Logistik 1. April bis Ende Juni 2024

Covid-19 Impfung

1. April 2024

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen den besonders gefährdeten Personen (BGP) im Herbst und Winter 2023/2024 ab 2. Oktober 2023 eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19. Zu dieser Gruppe gehören alle Personen über 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen oder Trisomie 21 sowie schwangere Frauen mit Vorerkrankungen. Die Impfung soll frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder der letzten bekannten SARS-CoV-2-Infektion verabreicht werden. Allen anderen Personen wird keine Impfung empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Näheres entnehmen Sie der Homepage des BAG unter Covid-19: Impfung für besonders gefährdete Personen zum Schutz vor schwerer Erkrankung empfohlen.

Der Kanton Thurgau übernimmt die Kosten für den Covid-19-Impfakt über 29 Fr. nicht und somit dürfen in Apotheken seit dem 1. Januar 2024 keine Covid-19-Impfungen gemäss Impfempfehlung mehr verabreicht werden. Covid-19-Impfungen ausserhalb der Impfempfehlung (z.B. Reiseimpfungen) sind weiterhin möglich und müssen als Selbstzahlerimpfung direkt verrechnet werden.

Finanzierung:
Die Covid-Impfungen werden immer noch über den Bund eingekauft. Empfohlene Impfungen können im Kanton Thurgau nur noch von den Arztpraxen verabreicht werden und werden weiterhin mit 29 Fr./Impfung vergütet. Dem Patienten wird nur im Falle einer Impfung ausserhalb der Impfempfehlung (Selbstzahlerimpfung) die Leistung durch die Praxis oder die öffentliche Apotheke in Rechnung gestellt. Bei Selbstzahlerimpfungen wird als Richtwert 60 – 80 Fr./Impfung empfohlen die Impfstellen sind jedoch frei in der Preisgestaltung. Für jede Selbstzahlerimpfung wird der Impfstelle weiterhin 30 Franken für den Impfstoff in Rechnung gestellt.

Impfstoff:
Am 22. September 2023 wurde der Corona-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 von Pfizer durch die Swissmedic zugelassen (Swissmedic genehmigt Corona-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 von Pfizer). Zusätzlich wurde am 28. September 2023 der Corona-Impfstoff Spikevax XBB.1.5 von Moderna Switzerland GmbH in der Schweiz zugelassen (Swissmedic genehmigt Corona-Impfstoff XBB.1.5 von Moderna Switzerland GmbH).
Aufgrund der eingeschränkten Haltbarkeit von Spikevax (4 Wochen bei 2-8°C) und Comirnaty (bis 10 Wochen bei 2-8°C - jedoch immer abhängig von der Anlieferung bei der Zur Rose Suisse AG) müssen Impfstoff-Bestellungen mit den vereinbarten Terminen weiterhin gut koordiniert werden. Bei der Bestellung von Comirnaty Impfstoff lohnt sich eine telefonische Rücksprache mit der Zur Rose Suisse AG um das effektive Haltbarkeitsdatum abzufragen. Aufgrund der Impfstofflogistik ausserhalb der ordentlichen Prozesse (Pharmagrosshandel) übernimmt der Kanton für jede Einzellieferung zur Impfstelle die Logistikkosten unabhängig von Bestellmenge. Wir bitten Sie dies entsprechend zu berücksichtigen.
 
Dokumentation und Abrechnung:
Die Erfassung der Covid-Impfungen über das "Wir-Impfen"-Tool ist ab dem 1. April 2024 nicht mehr möglich.
Die Abrechnung kann nur noch über das Excel-File erfolgen. Hierfür erfassen Sie sämtliche Covid-Impfungen mit Minimal-Angaben im angehängten Excel-File. Die in der Excel-Liste erfassten Abrechnungen für das Q2/2024 sind zwingend bis am Donnertag, 4. Juli 2024 um 15 Uhr ans Amt für Gesundheit senden einzureichen an: covid-abrechnung@hin.ch .
 
Logistik: 
Das Amt für Gesundheit hat aufgrund der Covid-19 Impfempfehlung des BAG und der EKIF für den Herbst und Winter 2023/2024 die Webseite entsprechend angepasst.