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Covid-19-Impfung Kanton Thurgau für den Herbst/ Winter 2023/2024- Anpassungen zum 1. Januar 2024

Die Covid-19 Impfung ist – neben den Verhaltens- und Hygieneregeln – das bislang wirksamste Mittel, um die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle in der Schweiz zu reduzieren.

Impf-Zielgruppen gemäss Impfempfehlung des BAG vom 02. Oktober 2023 

BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter.
Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen im Alter von ≥ 65 Jahren sowie Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21. Allen anderen Personen wird keine Impfung empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht.
 
Die Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis und wird präferenziell mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen, sofern diese verfügbar sind. Es wird erwartet, dass diese Impfstoffe auch bei den neusten Omikron-Untervarianten gut vor schweren Verläufen schützen. Auch die weiteren verfügbaren mRNA- und Protein-Impfstoffe gegen Covid-19 (SARS-CoV-2 Wildtyp Impfstoffe oder angepasst an frühere Omikron Untervarianten), sind grundsätzlich geeignet und empfohlen, um schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern.
 
Die Impfung soll idealerweise im Herbst (zwischen Mitte Oktober und Dezember) verabreicht werden, um einen bestmöglichen individuellen Schutz in der Herbst-/Winter-Saison zu gewährleisten. Sie soll frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder (bekannten) SARS-CoV-2-Infektion verabreicht werden.
 
Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welcher Impfstoff dabei verwendet wurde.
 
Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren wird im Herbst/ Winter dann eine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch indiziert erachtet.
 
Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Das Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.
 
Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion und wird präferenziell mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen. Am 22. September 2023 wurde der Corona-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 von Pfizer durch die Swissmedic zugelassen (Swissmedic genehmigt Corona-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 von Pfizer).

Zusätzlich wurde am 28. September 2023 der Corona-Impfstoff XBB.1.5 von Moderna Switzerland GmbH in der Schweiz zugelassen (Swissmedic genehmigt Corona-Impfstoff XBB.1.5 von Moderna Switzerland GmbH). Das Gesuch für den angepassten Covid-19 Impstoff von Novavax befindet sich noch im Zulassungsverfahren.

Aktuelle Impfempfehlungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit.
 

Finanzierung/Kostenübernahme ab dem 1. Januar 2024:

Empfohlene Impfungen können nur noch beim Arzt bezogen werden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ob Covid-19 Impfungen angeboten werden.
Die Finanzierung der Covid-19-Impfung im Herbst 2023 erfolgt nach den gleichen Regeln wie für die bisherigen Impfungen gegen Covid-19: Empfohlene Impfungen sind für Personen aus den Zielgruppen kostenlos, ab dem Datum, an dem die Empfehlungen gültig sind. Auch allfällige off label Anwendungen werden bei vorhandener Impfempfehlung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen.
Nicht empfohlene Impfungen sind gegen Bezahlung zugänglich. Dies können Reiseimpfungen oder Betriebsimpfungen (z.B. für das Personal in Gesundheitseinrichtungen) sein. Personen, die nicht in der Schweiz leben (z.B. AuslandschweizerInnen und TouristInnen) können die Impfung ebenfalls gegen Bezahlung erhalten.
 
Ab dem 1. Januar 2024 ist es aufgrund der Revision der Epidemienverordnung nicht mehr möglich in Thurgauer Apotheke empfohlene Covid-19 Impfungen durchzuführen. Selbstzahlerimpfungen sind weiterhin möglich.
 

Nachtrag für Covid-19 Impfungen in den Impfausweis

Wir können nur Impfungen nachtragen, die im Kanton Thurgau durchgeführt wurden. Wenn Sie Ihre Impfung in einem anderen Kanton erhalten haben, ist der Nachtrag nur dort möglich.
Für die korrekte Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Kopie ID / Pass (zwingend)
  • Angabe der Adresse und Telefonnummer (zwingend)
  • Kopie Zertifikat (falls vorhanden)
  • Kopie Impfbescheinigung (falls vorhanden)
  • Impfausweis im Original (falls vorhanden), wenn keiner vorhanden ist, erhalten sie den gelben internationalen Impfausweis.
Bitte senden Sie die kompletten Unterlagen per Post an folgende Adresse:
Amt für Gesundheit
Kantonsärztlicher Dienst
Promenadenstrasse 16
8510 Frauenfeld
Der Impfausweis wird Ihnen per Briefpost A+ zurückgesendet.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an gesundheit@tg.ch