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Opioidagonistentherapie (OAT)

Die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Opioidagonistentherapie ist bewilligungspflichtig.

Die Bewilligungen (Eintritt, Aktualisierung, Verlängerung und Austritt) werden von Thurgauer Ärztinnen und Ärzte elektronisch über die Plattform www.oat-online.ch beantragt. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden die Bewilligungen noch papierbasiert entgegengenommen. Die Abgabestellt ist jeweils eine öffentliche Apotheke oder eine ärztliche Privatapotheke und muss in der kantonalen Bewilligung aufgeführt sein.

Für die persönlichen Zugangsdaten sowie allgemeine Fragen oder Mitteilungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: gesundheit.tgNULL@hin.ch

Die gesetzlichen Grundlagen sowie in begründeten Ausnahmefällen notwendigen Formulare stehen rechts auf dieser Seite unter "gesetzliche  Grundlagen" bezw. "Formulare und Merkblätter" zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zur Sucht- und Opioidagonistentherapie: 
www.fosumos.ch
www.praxis-suchtmedizin.ch
Opioidagonistentherapie (OAT) - SSAM (ssam-sapp.ch)
Start - infodrog.ch

Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten: 
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