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Pflegefinanzierung

Die ambulante Pflege wird aus drei Quellen finanziert:

Gesamtschweizerische Administrativverträge zwischen den verschiedenen Leistungserbringern und den Krankenversicherern regeln die administrativen Abläufe. Zusätzlich wird das Vorgehen in der Qualitätssicherung, die Definition des Leistungsbereichs sowie die Regelung der Vergütung von Nebenleistungen vereinbart.

Die Kosten der Akut- und Übergangspflege (AÜP) werden aus zwei Quellen finanziert:

Die Leistungen der AÜP werden zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversichern in kantonalen Tarifverträgen vereinbart.