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Ambulante medizinische Einrichtungen

Betriebsbewilligung

Die Kantonsärztin/der Kantonsarzt ist zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen an ambulante ärztliche oder medizinische Einrichtungen.

Unter die Bewilligungspflicht fallen:
- ambulante ärztliche Einrichtungen, die von mindestens fünf Ärztinnen oder Ärzten betrieben werden oder als Betrieb (juristische Person) zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein möchten;
- ambulante medizinische Einrichtungen (z.B. Organisationen der Physiotherapie, Ergotherapie oder Psychotherapie), die als Betrieb (juristische Person) zulasten der OKP tätig sein möchten.

Für Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten die Bestimmungen über die Berufe des Gesundheitswesens sinngemäss.

Gesuchsformular für ambulante ärztliche Einrichtungen:
Gesuchsformular Betriebsbewilligung ambulante ärztliche Einrichtung

Gesuchsformular für ambulante medizinische Einrichtungen (z.B. Organisationen der Physiotherapie, Ergotherapie oder Psychotherapie):
Gesuchsformular Betriebsbewilligung für ambulante medizinische Einrichtungen

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