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Medizinalberufe nichtuniversitär

Das Amt für Gesundheit erteilt Berufsausübungsbewilligungen für nichtuniversitäre Medizinalberufe (Gesundheitsberufe).

Spezifische Unterlagen finden Sie unter der jeweiligen Berufsbezeichnung.

Übergreifende Unterlagen:

Selbstdeklaration für nichtuniversitäre Medizinalberufe

Selbstdeklaration für nichtuniversitäre Medizinalberufe

Unbedenklichkeitserklärung / Certificate of good Standing (COGS)

Unbedenklichkeitserklärung - Certificate of good Standing (COGS)

90-Tage-Dienstleister

Einzureichende Unterlagen zum Gesuch für eine Bewilligung "90-Tage-Dienstleister" (max. 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr):

Gesuchsteller mit Wohnsitz in der Schweiz:

Bewilligung nichtuniversitäre Medizinalberufe (90-Tage-Dienstleister)
(Voraussetzung: Selbständige Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton der Schweiz / diese Meldung muss jährlich wiederholt werden - es kann kein Praxisstandort eröffnet werden)

Verlängerung der Bewilligung nichtuniversitäre Medizinalberufe (90-Tage-Dienstleister)