Medizinalberufe nichtuniversitär
Das Amt für Gesundheit erteilt Berufsausübungsbewilligungen für nichtuniversitäre Medizinalberufe (Gesundheitsberufe).
Spezifische Unterlagen finden Sie unter der jeweiligen Berufsbezeichnung.
Übergreifende Unterlagen:
Selbstdeklaration für nichtuniversitäre Medizinalberufe
Selbstdeklaration für nichtuniversitäre Medizinalberufe
Unbedenklichkeitserklärung / Certificate of good Standing (COGS)
Unbedenklichkeitserklärung - Certificate of good Standing (COGS)
90-Tage-Dienstleister
Einzureichende Unterlagen zum Gesuch für eine Bewilligung "90-Tage-Dienstleister" (max. 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr):
Gesuchsteller mit Wohnsitz in der Schweiz:
Bewilligung nichtuniversitäre Medizinalberufe (90-Tage-Dienstleister)
(Voraussetzung: Selbständige Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton der Schweiz / diese Meldung muss jährlich wiederholt werden - es kann kein Praxisstandort eröffnet werden)
Verlängerung der Bewilligung nichtuniversitäre Medizinalberufe (90-Tage-Dienstleister)