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Ärztin, Arzt

Berufsausübungsbewilligung

Die Kantonsärztin ist zuständig für die Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen als Ärztin oder Arzt.

Nachfolgend sind die Gesuchsformulare für die unterschiedlichen Bewilligungen zu finden:

Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Ärztin oder Arzt in eigener fachlicher Verantwortung

Berufsausübungsbewilligung unter fachlicher Aufsicht

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Ärztin oder Arzt unter fachlicher Aufsicht

Berufsausübungsbewilligung nach Vollendung des 70. Altersjahres

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Ärztin oder Arzt nach Vollendung des 70. Altersjahres

Berufsausübungsbewilligung nach Vollendung des 73. Altersjahres

Gesuch Berufsausübungsbewilligung Ärztin oder Arzt nach Vollendung des 73. Altersjahres

Meldebestätigung 90-Tage Dienstleister

Meldebestätigung 90-Tage-Dienstleister

Eingeschränkte Berufsausübungsbewilligung

Gesuch eingeschränkte Berufsausübungsbewilligung Ärztin oder Arzt

Berufsausübungsbewilligung Praxisassistenzprogramm

Informationen zum Thurgauer Praxisassistenzprogramm

Ausnahmeregelung Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Seit dem 18. März 2023 können die Kantone Ausnahmen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der OKP genehmigen. Alle Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument: 
Ausnahmeregelung Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Ärztliche Privatapotheke

Ärztinnen und Ärzte in eigener fachlicher Verantwortung in der freien Praxis können im Kanton Thurgau die Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke beantragen, welche zur Selbstdispensation an einem bestimmten Standort berechtigt. Das Gesuch zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke ist direkt an die Kantonsapothekerin zu stellen.

Aufbewahrung und Herausgabe von Patientenakten

Nach Aufgabe der Praxistätigkeit sind die Krankengeschichten (Patientenakten) während mindestens 20 Jahren nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Die Aufgabe der Praxistätigkeit entbindet nicht von dieser Pflicht. Nach der Praxisaufgabe können die Patientenakten entweder privat, unter Berücksichtigung der Schweige- und Sorgfaltspflicht, gelagert oder die Aufbewahrung an einen Dritten delegiert werden.

Patientenakten anfordern
Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen, benötigen wir bitte folgende Angaben und Unterlagen von Ihnen:
• Name, Vorname, Geburtsdatum
• Adresse, PLZ, Wohnort
• Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) 
• E-Mailadresse (falls vorhanden)
• Kopie der ID (Vor- und Rückseite) oder des Passes
• Standort der Praxis und Name des Arztes oder der Ärztin
Bitte beachten Sie Folgendes:
Wenn wir Ihnen von einer anderen Person die Akten aushändigen sollen, benötigen wir aus Datenschutzgründen eine entsprechende Volllmacht. Dies ist auch beim Ehepartner, der Ehepartnerin oder bei den eigenen Kindern ab 16 Jahren nötig.

Bitte senden Sie die Unterlagen entweder per E-Mail oder per Post an folgende Adressen:
E-Mail: gesundheit@tg.ch
Post: Amt für Gesundheit
          Kantonsärztlicher Dienst
          Promenadenstrasse 16
          8510 Frauenfeld